Deutscher Orden um 1410Zu Beginn des 15. Jahrhunderts war Hela Teil des Deutschen Ordens (siehe Bild). Der Deutsche Orden war nach der Schlacht bei Tannenberg, 1410, im Ersten Frieden von Thorn, 1411, gezwungen worden, Kontributionen an Polen zu zahlen, die ihn an den Rand des finanziellen Ruins brachten. Deshalb erhob der Deutsche Orden als Landesherr zusätzliche Steuern von den preußischen Ständen und Hansestädten. Daraufhin forderten die Stände ein Mitspracherecht bei der Regierung des Ordensstaates, was abgelehnt wurde.

Der Preußische Bund (eigentlich „Bund vor Gewalt und Unrecht“) wurde daraufhin am 14. März 1440 in Marienwerder gegründet. Es schlossen sich 53 Adlige und 19 Städte, darunter Danzig, Elbing und Thorn, gegen die Willkür des Deutschen Ordens zusammen, um

getreulich einander beizustehen, … die Gewalt und das Unrecht, das ihnen in früheren Zeiten geschehen, abzuwerfen.“

In einer gesonderten Siegel-Urkunde vom 3. April 1440 erklärten die Städte Hela, Mewe, Altstadt Danzig, Neuenburg, Lauenburg, Leba und Putzig in Danzig ihren Beitritt zum Bunde.

Siegelurkunde vom 3.4.1440Siegel-Urkunde vom 3. April 1440

Es folgten mehrere Jahre juristische Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Bündnisgründung. Schließlich entschied der Kaiser Friedrich III. den Streit zugunsten des Deutschen Ordens. Dies nahm der Preußische Bund nicht hin und kündigte daraufhin den Gehorsam auf, erklärte am 4. Februar 1454 dem Orden den Krieg und unterstellte sich am 6. März 1454 dem König Kasimir IV. von Polen als Schutzherrn.

Dies führte zum Dreizehnjährigen Krieg gegen den Orden, der 1466 mit dem Zweiten Frieden von Thorn beendet wurde. Der Teil des Preußischen Bundes, der sich der Ordensherrschaft entziehen konnte, dazu gehörte auch Hela, wurde als „Ständestaat Preußen Königlichen Anteils“ mit dem Königreich Polen verbunden.

Wortlaut der Siegel-Urkunde

Wir Burgermeistere vnd Ratmanne der Stete Mewe, Aldenstat Dantzike, Nuwenburg, Lauwenburg, Llebe, Heele vnd Puwczke Bekennen und zeugen offenbar mit desem vnßm Brieffe Vor allen die es zehn, oder horen lesen, Das wir mit wolbedachtem mute reyfem rate vnd mit eyntrechtigm gutten Willen, vnßre aller Scheppen, Bürger Inwoner vnd gantzen Gemeyne gelouben vnd vorheißen sulche eynunge vnd vorschreibung, alse die strengen, ffesten Erbarn vnd Ersamen Herrn Ritter Knechte vnd Stete dises Landes uff dem Tage Indica zu marienwerder vnderenander geeynet beslossen,vorschreben vnd besegelt haben In allen puncten vnd Artikeln alse dieselbe vorschreibung Innehelt vor vns vnser Scheppen, Buerger Inwoner vnd ganze Gemeyne die nw vnd auch zukuenftig sint stete feste vnd vnvorsert In guttem rechtfertigem glauben, bey trewen und eren tzuhalden dobey tzubleiben, der tzugebrawchen, vnd nach gantz vnsre macht genug tzuthuende, sunder eyngerley argelist, In allen tzukomenden tzeiten Vnd tzuforderm Bekentniss vnd warhaftigem gezeugnisse aller vorgeßsagten sachen Haben wir Burgermeister vnd Ratmanne vorgenant von vulkomener macht eyntracht vnd befeles wegen, vnsir Scheppen, Bürger, vnd gantzen Gemeyne, vnsir vorben Stete Ingesegele laßen anhangen desem Brieff Der gegebn ist zu Dantzike, Im Jare vnßes Herren vierzehnhundert und ffierzigsten am Sonntag Quasimodogeniti.

 

Quellen:

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