Neben den Gesetzen, Strafen und Steuerabgaben wurde auch das kirchliche Leben klar reglementiert und strukturiert. In der revidierten Kirchenordnung von 1670 lässt sich noch klar die starke Stellung der Kirche erkennen.
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In früheren Jahrhunderten wurde in kleineren Ortschaften die Stellen des Lehrers und des Organisten meistens in Personalunion von derselben Person ausgefüllt. Ein aus der Literatur augenfälliges Beispiel ist der Lehrer Lämpel aus Wilhem Busch' "Max und Moritz" (erschienen 1865). Zusätzlich zum Orgelspiel leiteten die Organisten ggfs. einen Chor und verrichteten Küsterdienste. Gründe für das Zusammenlegen dieser eigentlich unterschiedlichen Tätigkeiten lagen u.a. in dem niedrigen Gehalt und dem geringen Umfang der Beschäftigung von einfachen Lehrern, die häufig anderen Gemeindebediensteten wie z.B. Nachtwächtern schlechter gestellt waren.
Der Unterricht in der Volksschule des 19. Jahrhunderts war übersichtlich. Ein Stundenplan konnte z.B. so aussehen: 12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Religion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchenlieder. Die Schulaufsicht hatte in Preußen bis 1870 die Kirche inne, was die heutzutage als hoch anzusehende Stundenzahl im religiösen Bereich erklären mag.